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Medienrecht. Urheberrecht. Wettbewerbsrecht. Markenrecht. Internetrecht. Vertragsrecht.

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Wir beraten und vertreten deutschlandweit insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen sowie Gründer und Startups auf den Gebieten des Markenrechts, Urheberrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrechts und Internetrechts, stehen unseren Mandanten natürlich aber auch bei der Lösung von Rechtsfragen in anderen Bereichen zur Seite.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Künstler, Fotografen, Autoren und sonstige Medienschaffende in medien- und urheberrechtlichen Fragen. Natürlich sind wir aber auch verlässlicher Ansprechpartner für Privatpersonen im Bereich des Internet- sowie Urheberrechts.

Im Interesse unserer Mandanten sind wir vor allem darum bemüht, möglichst frühzeitig schnelle, wirtschaftlich vernünftige und vor allem pragmatische Lösungen für anstehende oder drohende Probleme zu finden oder zu entwickeln.

Medienrecht

Wir beraten unsere Mandanten auf den Gebieten des Presse-, Verlags- und Rundfunkrechts.

Hierbei gilt unser besonderes Augenmerk dem Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dem Recht am eigenen Bild.

Internetrecht

Unternehmen und Personen, die mittels ihrer Internetpräsenz über das Internet tätig werden, haben dabei eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen zu beachten.

Wir beraten unsere Mandanten dabei, diese einzuhalten und die dabei bestehenden Möglichkeiten unter rechtlichen Gesichtspunkten zu optimieren.

Markenrecht

Die Kanzlei Heidelberg Holst & Partner vertritt ihre Mandanten auf dem Gebiet des Markenrechts sowie des Kennzeichen- und Geschmacksmusterrechts in Anmelde-, Widerspruchs- und Eintragungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt alle Fragen, die das Verhalten von Unternehmen und Gewerbetreibenden bei der Kundenwerbung und im Umgang mit Mitbewerbern betreffen.

Urheberrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei dem Schutz ihrer Verwertungsrechte und bei der vertraglichen Einräumung von Nutzungsrechten unter Beachtung der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts.

Vertragsrecht

Wir beraten unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung unter allen in Frage kommenden rechtlichen Gesichtspunkten. Dabei sind wir stets darum bemüht, klare und unkomplizierte Regelungen zu wählen, um so ein mögliches späteres Konfliktpotential zu minimieren.

Werbung mit „Bekannt aus…“ Vorsicht Falle!

Werbung auf der eigenen Webseite oder in sonstigen Medien mit „bekannt aus“ unter Nennung der Medien ist wettbewerbswidrig und damit unzulässig, wenn keine exakte Fundstelle angegeben wird und wenn das Bekanntsein nicht aus redaktioneller Berichterstattung sondern geschalteter Werbung herrührt.

Handwerker müssen über bestehendes Widerrufsrecht aufklären

Schließt ein Handwerker außerhalb seiner Geschäftsräume einen Vertrag mit einem Kunden, so muss er, sofern dieser Verbraucher ist, diesen über sein gesetzliches Widerrufsrecht unterrichten. Andernfalls kann der Kunde – auch wenn die Arbeiten längst erledigt wurden – den Auftrag widerrufen, ohne für bereits erbrachte Arbeiten und Leistungen aufkommen zu müssen. Das hat der Europäische Gerichtshof […]

Unerlaubte Diskriminierung durch Auswahlmöglichkeit von nur zwei Geschlechtern beim Online-Shopping

Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim „Online-Shopping“ nur zwischen den Anreden „Frau“ oder „Herr“ auswählen kann, wird unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wegen des Geschlechts benachteiligt und in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Ein Anspruch auf Entschädigung eines deswegen geltend gemachten immateriellen Schadens besteht jedoch nicht, weil die festgestellte Diskriminierung im konkreten Fall nicht die […]