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Cookie-Banner – Akzeptieren und Ablehnen von Cookies

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem Urteil vom 19. Januar 2024 (Az. 6 U 80/23) entschieden, dass Cookie-Banner so gestaltet sein müssen, dass eine echte Wahlmöglichkeit für das Ablehnen oder das Akzeptieren von Cookies bestehe. Dies ist nach der Auffassung des OLG Köln dann nicht der Fall, wenn nur die Auswahl zwischen den Buttons „Alles Akzeptieren“ und „Speichern“ besteht. Denn dem Durchschnittsnutzer erschließe sich dann bereits nicht, welche Funktion sich konkret hinter dem jeweiligen Button verbirgt bzw. mit welchem Button er nunmehr tatsächlich die Ablehnung der Cookies erreichen kann.

In dem Rechtstreit ging es um die Gestaltung eines Cookie-Banners auf dem Wetterportal wetteronline.de. Das Ablehnen nicht notwendiger Cookies war dort erst auf der zweiten Ebene des Cookie-Banners möglich. Außerdem befand sich in der rechten oberen Ecke des Banners ein „X“ mit der Beschriftung „Akzeptieren & Schließen“, durch dessen Anklicken man in die Verarbeitung von Cookies durch wetteronline.de einwilligte.

Das OLG Köln sah hierin einen Verstoß gegen § 25 Abs. 1 TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz). Danach ist die Speicherung von Informationen auf einem Computer oder Mobiltelefon eines Nutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits auf dem Computer oder Mobiltelefon gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen darin eingewilligt hat.

Anmerkung: Das wird ganz sicher nicht die letzte Entscheidung zur Gestaltung von Cookie-Bannern sein! Der europäische Gesetzgeber hat sich zwar darum bemüht, in der Datenschutzgrundverordnung (der Verordnung (EU) 2016/679) recht umfassende Regeln für die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, diese Regelungen sind aber leider so sperrig geraten, dass Webseitenbetreiber oftmals den mit ihrer praktischen Umsetzung verbundenen Aufwand scheuen.