IT-Recht
Informationstechnologierecht, kurz IT-Recht, wird häufig umschrieben mit teils – aus heutiger Sicht – veralteten und/oder bedeutungsähnlichen Begriffen wie Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Das IT-Recht als Oberbegriff ist das Rechtsgebiet, das sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT) beschäftigt.
Wir sind beratend und gestaltend dort tätig, wo Informationstechnologie auf Recht trifft. Dies kann sein bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Erstellung, Wartung und Pflege von Software oder deren Überlassung auf Dauer oder bei der Frage des rechtlichen Schutzes von Software. Wir beraten im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung bei IT-Projekten und des Datenschutzes. Daneben beraten und vertreten wir unsere Mandanten im Bereich des Internetrechts zu Fragen des Domainrechts, zu werberechtlichen Fragestellungen, Marketingmaßnahmen, E-Commerce-Tätigkeiten und allgemein Kundenbeziehungen (B2B und B2C) und deren Daten, also zum Datenschutzrecht.
Zu unseren Mandanten gehören E-Commerce-Unternehmen, Online-Shop-Betreiber, B2B-und B2C-Plattformbetreiber, Start-Ups aber auch Digital Marketing & Social Media Agenturen und Unternehmen für Software-Projektberatung und Softwareentwicklung sowie Freelancer.