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Rechtsanwälte Heidelberg, Holst & Partner
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Medienrecht. Urheberrecht. Wettbewerbsrecht. Markenrecht. Internetrecht. Vertragsrecht.

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Wir beraten und vertreten deutschlandweit insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen sowie Gründer und Startups auf den Gebieten des Markenrechts, Urheberrechts, Wettbewerbsrechts, Medienrechts und Internetrechts, stehen unseren Mandanten natürlich aber auch bei der Lösung von Rechtsfragen in anderen Bereichen zur Seite.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Künstler, Fotografen, Autoren und sonstige Medienschaffende in medien- und urheberrechtlichen Fragen. Natürlich sind wir aber auch verlässlicher Ansprechpartner für Privatpersonen im Bereich des Internet- sowie Urheberrechts.

Im Interesse unserer Mandanten sind wir vor allem darum bemüht, möglichst frühzeitig schnelle, wirtschaftlich vernünftige und vor allem pragmatische Lösungen für anstehende oder drohende Probleme zu finden oder zu entwickeln.

Medienrecht

Wir beraten unsere Mandanten auf den Gebieten des Presse-, Verlags- und Rundfunkrechts.

Hierbei gilt unser besonderes Augenmerk dem Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dem Recht am eigenen Bild.

Internetrecht

Unternehmen und Personen, die mittels ihrer Internetpräsenz über das Internet tätig werden, haben dabei eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen zu beachten.

Wir beraten unsere Mandanten dabei, diese einzuhalten und die dabei bestehenden Möglichkeiten unter rechtlichen Gesichtspunkten zu optimieren.

Markenrecht

Die Kanzlei Heidelberg Holst & Partner vertritt ihre Mandanten auf dem Gebiet des Markenrechts sowie des Kennzeichen- und Geschmacksmusterrechts in Anmelde-, Widerspruchs- und Eintragungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt alle Fragen, die das Verhalten von Unternehmen und Gewerbetreibenden bei der Kundenwerbung und im Umgang mit Mitbewerbern betreffen.

Urheberrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei dem Schutz ihrer Verwertungsrechte und bei der vertraglichen Einräumung von Nutzungsrechten unter Beachtung der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts.

Vertragsrecht

Wir beraten unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung unter allen in Frage kommenden rechtlichen Gesichtspunkten. Dabei sind wir stets darum bemüht, klare und unkomplizierte Regelungen zu wählen, um so ein mögliches späteres Konfliktpotential zu minimieren.

Cookie-Banner – Akzeptieren und Ablehnen von Cookies

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem Urteil vom 19. Januar 2024 (Az. 6 U 80/23) entschieden, dass Cookie-Banner so gestaltet sein müssen, dass eine echte Wahlmöglichkeit für das Ablehnen oder das Akzeptieren von Cookies bestehe. Dies ist nach der Auffassung des OLG Köln dann nicht der Fall, wenn nur die Auswahl zwischen den Buttons […]

Keine Urheberrechtsabgabe für Cloud-Dienste

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit einem Urteil vom 2. Februar 2024 (Az. 38 Sch 60/22 WG e) eine Klage der der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gegen den Cloud-Anbieter Dropbox abgewiesen und in seinem Urteil einen Anspruch der ZPÜ gegen Dropbox auf Auskunft und auf Zahlung einer Urheberrechtsabgabe für verneint. Bei der ZPÜ handelt […]

Werbung mit „Bekannt aus…“ Vorsicht Falle!

Werbung auf der eigenen Webseite oder in sonstigen Medien mit „bekannt aus“ unter Nennung der Medien ist wettbewerbswidrig und damit unzulässig, wenn keine exakte Fundstelle angegeben wird und wenn das Bekanntsein nicht aus redaktioneller Berichterstattung sondern geschalteter Werbung herrührt.