Kosten
Die Kosten unserer Beauftragung richten sich entweder nach einer zuvor mit unseren Mandanten getroffenen Gebührenvereinbarung oder nach der gesetzlichen Gebührenregelung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Kosten anwaltlicher Vertretung auf der Grundlage des RVG richten sich in den meisten Fällen, in denen ein solcher sich ermitteln lässt, nach dem so genannten Gegenstandswert. Dies ist im Regelfall ein Geldwert.
Vertretung vor Gericht
Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Vertretung unserer Mandanten vor Gericht. In gerichtlichen Verfahren sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die im RVG festgelegten Gebühren zu berechnen.Gebührenvereinbahrung
Insbesondere dann, wenn wir lediglich rechtsberatend tätig sind, treffen wir vorab mit unseren Mandanten eine Gebührenvereinbarung auf Stundenbasis. Diese Vorgehensweise hat sich gerade in Fällen, in denen ein Gegenstandswert nicht einfach zu bestimmen ist, für unsere Mandanten bewährt. Selbstverständlich bemühen wir uns bereits bei Abschluss einer Gebührenvereinbarung, eine Einschätzung des zu erwartenden Stundenaufwandes abzugeben. Fallweise vereinbaren wir auch vorab ein Budget, das wir nur nach vorheriger Abstimmung mit unseren Mandanten überschreiten, sofern dies aufgrund des Umfang und der Komplexität des Auftrags angezeigt ist. In einigen Fällen, insbesondere bei der Anmeldung von Marken und der Erstellung von einfacheren Verträgen, treffen wir auch Pauschalvereinbarungen für bestimmte Tätigkeiten unabhängig vom erforderlichen Zeitaufwand.Wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wird, gelten kraft Gesetzes automatisch die Gebührensätze des RVG. In vielen Fällen kann dies zu erheblich höheren Kosten führen, als sie durch Abrechnung auf Grundlage einer Gebührenvereinbarung entstehen.
Erstberatung
Für eine Erstberatung darf ein Rechtsanwalt, wenn er mit Ihnen nichts anderes vereinbart hat und wenn Sie Verbraucher sind, nach dem RVG Gebühren nur bis zu einem Betrag von maximal 190,00 Euro netto, also ohne Umsatzsteuer, in Rechnung stellen. Dabei sind eventuell anfallende Telefon-, Porto- und Kopierkosten noch nicht inbegriffen.Eine Erstberatung kostet bei uns zwischen EUR 37,50 und EUR 150,00 zuzüglich Umsatzsteuer. Die Gebühr richtet sich im Einzelfall nach dem Zeitaufwand.

